Geschäftsbedingungen

1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge abgeschlossen mit, für alle
Offerten ausgehend von und für alle Bestellungen gerichtet an A2B-Sprinters,
ungeachtet auf welche Leistung oder auf welches Produkt sie Bezug nehmen, es
sei denn, zwischen A2B-Sprinters und dem Absender werden ausdrücklich und
schriftlich andere Geschäftsbedingungen vereinbart. Indem er A2B-Sprinters
einen Transport anvertraut, akzeptiert der Absender diese Geschäftsbedingungen
vorbehaltlos in der vorliegenden Form. Als Absender wird jede natürliche oder
juristische Person betrachtet, die A2B-Sprinters mit einem Gütertransport
beauftragt oder einen Vertrag mit A2B-Sprinters abschlieβt.
2. LIEFERFRISTEN
Lieferfristen
werden immer nur annährungsweise vereinbart. Für Lieferverzögerungen kann
A2B-Sprinters in keinem Fall haftbar gemacht werden.
3. REKLAMATIONEN
Eventuelle
Reklamationen über Schäden an gelieferten Waren sind schriftlich innerhalb von
48 Stunden nach Erhalt der Ware geltend zu machen.
4. TRANSPORT
a) Unter Transport wird jeder Transport
verstanden, bei dem A2B-Sprinters mit der Abholung der Güter beim Absender oder
bei der vom Absender angegebenen Adresse und mit der schnellstmöglichen
Ablieferung beim Adressaten rechtsgültig beauftragt ist.
b) Der Transport wird auf Basis einer
Kalkulation mit Software durchgeführt, die ebenfalls die Zahl der zu fahrenden
und anzurechenden Kilometer bestimmt. Reklamationen über die Zahl der
angerechneten Kilometer sind ausgeschlossen.
5. TARIFE
Wir behalten uns
das Recht vor, jederzeit ohne Vorankündigung unsere Tarife zu ändern.
6. HAFTUNG
a) Für die Folgen falscher Auskünfte durch
den Kunden kann A2B-Sprinters nicht haftbar gemacht werden.
b) Eine Haftung seitens A2B-Sprinters beschränkt
sich stets auf die Deckung, die in seiner CMR-Versicherungspolice vorgesehen
ist, oder die Haftung, die im CMR-Vertrag vorgesehen ist, je nachdem, welche
von beiden die niedrigste ist; A2B-Sprinters kann niemals für eine höhere Summe
haftbar gemacht werden. Unsere Transporte erfolgen immer auf Basis von CMR. Die
CMR-Bedingungen werden auf der Rückseite der CMR-Frachtbriefe stipuliert.
c) A2B-Sprinters kann dem Absender auf
Anfrage eine fakultative Versicherung gegen alle Risiken anbieten. Diese Versicherung
ist spätestens im Moment einer Transportbestellung abzuschließen, und zwar
gegen Zahlung einer Prämie. Wenn der Absender selbst eine Güterversicherung
abschlieβt, muss diese eine Klausel 'Verzicht auf Rückgriff zu Lasten von
A2B-Sprinters' enthalten.
d) Wenn bei der Warenabholung keine
kontradiktorische Aufstellung zwischen A2B-Sprinters und dem Absender
angefertigt wurde, kann A2B-Sprinters für Schäden an diesen Gütern nicht
haftbar gemacht werden.
e) A2B-Sprinters haftet für die Sendung
nur vom Moment der Entgegennahme bis zur Anlieferung beim Adressaten. Wir sind
nicht haftbar für irgendwelche direkten oder indirekten Folgen von Verlust,
Diebstahl, Vernichtung oder Beschädigung einer Sendung, die ganz oder teilweise
auf Zufall, höhere Gewalt, Fehler eines Dritten oder einen Fehler (sei es auch
ein leichter) unsererseits oder eines unserer Vertreter zurückzuführen ist.
Dies gilt auch, wenn die Ausführung des Auftrags durch Zufall oder höhere
Gewalt verhindert wird; dazu gehören u.a. Streik, Aussperrung, sozialer
Konflikt, Krieg, Invasion, Revolution, Krawall, Eisbildung, Schnee,
Überschwemmung, Fehler Dritter, mechanischer Defekt usw.
f) A2B-Sprinters hat mit dem vorliegenden
Vertrag nur eine Handlungspflicht, keine Erfolgsplicht. A2B haftet nur für
eigene schwere Fehler, die von A2B-Sprinters oder einem seiner Vertreter im
Rahmen des Auftrags begangen werden. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung
auf maximal €100 pro Auftrag.
7. VERPACKUNG
Die Verpackung
der Güter erfolgt durch den Absender bzw. unter seiner Verantwortung. Die
Verpackung muss die Güter vor allen Risiken des Transports schützen und dabei
u.a. die Art des Sendungsinhalts, das Ziel und die für den Transport
notwendigen Tätigkeiten berücksichtigen. Der Absender hat insbesondere darauf
zu achten, dass weder der Inhalt insgesamt noch ein Teil desselben entfernt
werden kann, ohne die Verpackung zu beschädigen. Der Absender hat A2B-Sprinters
homogene Sendungen anzuvertrauen. Er hat insbesondere zu vermeiden, dass das
Transportgut in Form mehrerer, mit Klebeband zusammengeklebte oder mit
Bindfaden zusammengebundene Päckchen bei A2B-Sprinters angeliefert wird.
A2B-Sprinters behält sich das Recht vor, die Annahme von Gütern, die die oben
angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, zu verweigern.
8. BEZAHLUNG / FAKTURIERUNG
a) Alle Preisberichtigungen oder
Preiserhöhungen, die im Moment der Lieferung der Güter oder Leistungen nicht
sofort reklamiert werden, werden als vom Kunden akzeptiert betrachtet.
b) Einmal vertraglich festgelegte
Bestellungen von Gütern oder Leistungen können ohne schriftliche Zustimmung von
A2B-Sprinters weder annulliert noch geändert werden. Im Falle einer
Annullierung wird eine pauschale und irreduzible Entschädigung in Höhe von 30%
des Gesamtwerts der bestellten Güter oder Leistungen fällig.
c) Alle Rechnungen sind bar zu bezahlen,
und zwar am Firmensitz von A2B-Sprinters. Im Falle einer Nichtbezahlung werden
ohne Inverzugsetzung ein Zins von 1,5% pro Monat sowie eine irreduzibele
Entschädigung von 20% des Rechnungsbetrags oder mindestens 125 Euro fällig.
d) Für alle A2B-Sprinters anvertrauten
Transporte gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von A2B-Sprinters.
e) Es gelten ferner die auf den Internationale Vereinbarung über
Beförderungsverträge auf Straßen (C.M.R.) basierenden
Transportbedingungen. Diese Bedingungen können am Firmensitz von A2B-Sprinters
eingesehen werden.
f) Für etwaige
Konflikte sind die Gerichte des Arrondissements Antwerpen zuständig.









