Geschäftsbedingungen




1. ANWENDUNGSBEREICH

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge abgeschlossen mit, für alle Offerten ausgehend von und für alle Bestellungen gerichtet an A2B-Sprinters, ungeachtet auf welche Leistung oder auf welches Produkt sie Bezug nehmen, es sei denn, zwischen A2B-Sprinters und dem Absender werden ausdrücklich und schriftlich andere Geschäftsbedingungen vereinbart. Indem er A2B-Sprinters einen Transport anvertraut, akzeptiert der Absender diese Geschäftsbedingungen vorbehaltlos in der vorliegenden Form. Als Absender wird jede natürliche oder juristische Person betrachtet, die A2B-Sprinters mit einem Gütertransport beauftragt oder einen Vertrag mit A2B-Sprinters abschlieβt.

 

2. LIEFERFRISTEN

 

Lieferfristen werden immer nur annährungsweise vereinbart. Für Lieferverzögerungen kann A2B-Sprinters in keinem Fall haftbar gemacht werden.

 

3. REKLAMATIONEN

 

Eventuelle Reklamationen über Schäden an gelieferten Waren sind schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware geltend zu machen.

 

4. TRANSPORT

a) Unter Transport wird jeder Transport verstanden, bei dem A2B-Sprinters mit der Abholung der Güter beim Absender oder bei der vom Absender angegebenen Adresse und mit der schnellstmöglichen Ablieferung beim Adressaten rechtsgültig beauftragt ist.

b) Der Transport wird auf Basis einer Kalkulation mit Software durchgeführt, die ebenfalls die Zahl der zu fahrenden und anzurechenden Kilometer bestimmt. Reklamationen über die Zahl der angerechneten Kilometer sind ausgeschlossen.

5. TARIFE

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ohne Vorankündigung unsere Tarife zu ändern.

6. HAFTUNG

a) Für die Folgen falscher Auskünfte durch den Kunden kann A2B-Sprinters nicht haftbar gemacht werden.

b) Eine Haftung seitens A2B-Sprinters beschränkt sich stets auf die Deckung, die in seiner CMR-Versicherungspolice vorgesehen ist, oder die Haftung, die im CMR-Vertrag vorgesehen ist, je nachdem, welche von beiden die niedrigste ist; A2B-Sprinters kann niemals für eine höhere Summe haftbar gemacht werden. Unsere Transporte erfolgen immer auf Basis von CMR. Die CMR-Bedingungen werden auf der Rückseite der CMR-Frachtbriefe stipuliert.

c) A2B-Sprinters kann dem Absender auf Anfrage eine fakultative Versicherung gegen alle Risiken anbieten. Diese Versicherung ist spätestens im Moment einer Transportbestellung abzuschließen, und zwar gegen Zahlung einer Prämie. Wenn der Absender selbst eine Güterversicherung abschlieβt, muss diese eine Klausel 'Verzicht auf Rückgriff zu Lasten von A2B-Sprinters' enthalten.

d) Wenn bei der Warenabholung keine kontradiktorische Aufstellung zwischen A2B-Sprinters und dem Absender angefertigt wurde, kann A2B-Sprinters für Schäden an diesen Gütern nicht haftbar gemacht werden.

e) A2B-Sprinters haftet für die Sendung nur vom Moment der Entgegennahme bis zur Anlieferung beim Adressaten. Wir sind nicht haftbar für irgendwelche direkten oder indirekten Folgen von Verlust, Diebstahl, Vernichtung oder Beschädigung einer Sendung, die ganz oder teilweise auf Zufall, höhere Gewalt, Fehler eines Dritten oder einen Fehler (sei es auch ein leichter) unsererseits oder eines unserer Vertreter zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn die Ausführung des Auftrags durch Zufall oder höhere Gewalt verhindert wird; dazu gehören u.a. Streik, Aussperrung, sozialer Konflikt, Krieg, Invasion, Revolution, Krawall, Eisbildung, Schnee, Überschwemmung, Fehler Dritter, mechanischer Defekt usw.

f) A2B-Sprinters hat mit dem vorliegenden Vertrag nur eine Handlungspflicht, keine Erfolgsplicht. A2B haftet nur für eigene schwere Fehler, die von A2B-Sprinters oder einem seiner Vertreter im Rahmen des Auftrags begangen werden. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf maximal €100 pro Auftrag.

7. VERPACKUNG

 

Die Verpackung der Güter erfolgt durch den Absender bzw. unter seiner Verantwortung. Die Verpackung muss die Güter vor allen Risiken des Transports schützen und dabei u.a. die Art des Sendungsinhalts, das Ziel und die für den Transport notwendigen Tätigkeiten berücksichtigen. Der Absender hat insbesondere darauf zu achten, dass weder der Inhalt insgesamt noch ein Teil desselben entfernt werden kann, ohne die Verpackung zu beschädigen. Der Absender hat A2B-Sprinters homogene Sendungen anzuvertrauen. Er hat insbesondere zu vermeiden, dass das Transportgut in Form mehrerer, mit Klebeband zusammengeklebte oder mit Bindfaden zusammengebundene Päckchen bei A2B-Sprinters angeliefert wird. A2B-Sprinters behält sich das Recht vor, die Annahme von Gütern, die die oben angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, zu verweigern.

8. BEZAHLUNG / FAKTURIERUNG

a) Alle Preisberichtigungen oder Preiserhöhungen, die im Moment der Lieferung der Güter oder Leistungen nicht sofort reklamiert werden, werden als vom Kunden akzeptiert betrachtet.

b) Einmal vertraglich festgelegte Bestellungen von Gütern oder Leistungen können ohne schriftliche Zustimmung von A2B-Sprinters weder annulliert noch geändert werden. Im Falle einer Annullierung wird eine pauschale und irreduzible Entschädigung in Höhe von 30% des Gesamtwerts der bestellten Güter oder Leistungen fällig.

c) Alle Rechnungen sind bar zu bezahlen, und zwar am Firmensitz von A2B-Sprinters. Im Falle einer Nichtbezahlung werden ohne Inverzugsetzung ein Zins von 1,5% pro Monat sowie eine irreduzibele Entschädigung von 20% des Rechnungsbetrags oder mindestens 125 Euro fällig.

d) Für alle A2B-Sprinters anvertrauten Transporte gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von A2B-Sprinters.

e) Es gelten ferner die auf den Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (C.M.R.) basierenden Transportbedingungen. Diese Bedingungen können am Firmensitz von A2B-Sprinters eingesehen werden.

f) Für etwaige Konflikte sind die Gerichte des Arrondissements Antwerpen zuständig.